Rülke/Skudelny: Start der Unterschriftensammlung gegen XXL-Landtag ab dem 5. Mai

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In der heutigen Landespressekonferenz kündigten die Freien Demokraten Baden-Württemberg den Start der nächsten Sammlung zum Volksbegehren „XXL-Landtag verhindern“ am 5. Mai 2025 an. Hierzu äußerte sich der Landesvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke MdL wie folgt:

„Wenn ich mit den Menschen im Lande rede, dann beschwert sich niemand darüber, dass im Bundestag oder im Landtag zu wenige Abgeordnete säßen. Eher das Gegenteil. Die ausufernde Größe des Deutschen Bundestags war stets ein Ärgernis für viele Menschen. Nach der Wahlrechtsreform von Grünen, CDU und SPD droht nun die selbe Entwicklung im Landtag von Baden-Württemberg. Dem wollen wir entgegen wirken. Denn in der Tat: Gute Politik ist eine Frage der Qualität der Abgeordneten, nicht deren Quantität!“

Die Generalsekretärin der Südwestliberalen, Judith Skudelny, äußerte sich folgendermaßen: „Wir erleben in diesen Tagen eine beispiellose Entfremdung der Bürger von den Verantwortungsträgern in der Politik. Diese wird zunehmend als Selbstbedienungsladen wahrgenommen. Neben einem rekordverdächtigem Zuwachs von Beamtenstellen und Staatssekretären wird mit dem neuen Wahlrecht eine zusätzliche Schwemme an Landtagsabgeordneten hinzukommen. Die Initiative wendet sich auch an diejenigen Menschen, die gegen einen ausufernden Staat ein Zeichen setzen wollen. Der Aufwand dazu ist überschaubar – ein Gang in die Stadtverwaltung reicht. Mit einer Unterschrift kann man einen dramatischen Zuwachs an Berufspolitikern verhindern.“

Zum Hintergrund: In den vergangenen Monaten hatte bereits eine weitere Initiative mit ähnlicher Zielsetzung unter dem Titel „Landtag verkleinern“ Unterschriften gesammelt, war aber leider am erforderlichen Quorum von 10% der Wahlberechtigen des Landes gescheitert. Das Volksbegehren der FDP wurde zwischenzeitlich gestoppt, da das Innenministerium rechtliche Bedenken gegenüber dem eingereichten Gesetzesentwurf anmeldete und dem Antrag daher die Zulassung versagte. Die Landes-FDP klagte hiergegen - und bekam im Februar diesen Jahres Recht: Der Verfassungsgerichtshof hatte sich in wesentlichen Teilen seines Urteils der Rechtsauffassung der Antragsteller angeschlossen. Insbesondere stellte er klar, dass auf die tatsächlichen Auswirkungen des Wahlrechts und nicht nur auf die gesetzliche Sollgröße des Landtages abzustellen ist. Aufgrund einer großen Zahl an Überhangs- und Ausgleichsmandaten war der Anteil von Direktmandaten bereits in der Vergangenheit stark reduziert. Aufgrund dieses Urteils können nun erneut Unterschriften gesammelt werden.