Finanzen

Finanzen
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Haushalt kommt von Haushalten: Wir streichen konsumtive Ausgaben, prüfen Subventionen kritisch, reduzieren externe Gutachten und verhindern ein XXL-Parlament durch weniger Wahlkreise - damit mehr Geld in Bildung, Sicherheit, Forschung und Investitionen fließt. Kommunalfinanzen werden gestärkt durch echtes Konnexitätsprinzip, weniger Förder-Mikromanagement und vollständige, transparente Weiterleitung von Bundesmitteln. Schuldenregeln bleiben strikt, Schattenhaushalte werden sauber gehalten und der Länderfinanzausgleich soll leistungsgerechter werden. Bei Steuern setzen wir auf Vereinfachung und Entlastung: Grundsteuer als Flächenmodell, Grunderwerbsteuer auf 3,5 Prozent plus 500.000 Euro Freibetrag, Entlastung mittlerer Einkommen und wettbewerbsfähige Unternehmenssteuern.

Gute Politik muss nicht teuer sein. Viel mehr hilft gerade eine umfassende Aufgabenkritik unserem Land, sich auf die besonders wichtigen Aufgaben zu konzentrieren und dort besser zu werden. Ein schlanker Staat ist ein handlungsfähiger Staat. Und einer, der seinen Kindern mehr als Schulden hinterlassen kann.

Wir Freie Demokraten wollen den Landeshaushalt daher wieder zum politischen Gestaltungsinstrument machen, den Staat effizienter und treffsicherer gestalten und auf Zukunftsinvestitionen ausrichten. Gleichzeitig wollen wir uns Freiräume schaffen, um steuerliche Entlastungen für Bürger und Unternehmen zu finanzieren. Dabei setzen wir sowohl bei der politischen Führung – Landtag und Landesregierung – als auch bei Subventionen, Förderprogrammen, Personalausgaben und diversen konsumtiven Ausgaben an. Bildung, Forschung, Sicherheit und Investitionen sollen hingegen gestärkt werden.

Wir werden:

- alle Ausgabenblöcke des Landes auf den Prüfstand stellen, vor allem Subventionen, Förderprogramme und Ausgaben für Gutachten und externe Berater. Der Anteil konsumtiver Ausgaben im Landeshaushalt muss dabei zurückgeführt werden.

- Verbesserungsvorschläge des Rechnungshofs und des Normenkontrollrats sorgfältig prüfen und möglichst umsetzen.

- die Anzahl der Landtagswahlkreise von 70 auf 38 verringern, damit es ein Parlament in XXL-Größe mit unnötig vielen Abgeordneten nicht geben kann, und dadurch unnötige Mehrkosten verhindern.

- eine allgemeine Einsparvorgabe für die Zahl der Personalstellen des Landes umsetzen (pauschale Stelleneinsparung). Besonders sensible Bereiche wie Bildung, Sicherheit und Justiz wollen wir dabei ausnehmen.

- einen Deckel für den Anteil der Verwaltungskosten bei Förderprogrammen (z.B. der Wohnrauminitiative) einführen.

- im Interesse der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler konsequent eine wirkungsorientierte Haushaltsführung umsetzen: Für jede Subvention oder Fördermaßnahme muss klar definiert sein, welches Ziel damit verfolgt werden soll und wie der Erfolg gemessen werden soll. Erfolglose Maßnahmen müssen wegfallen.

- durch mehr dezentrale Budgetverantwortung spürbare Anreize für die Landesverwaltung schaffen, wirtschaftlicher mit dem Geld der Steuerzahler umzugehen.

Nirgends wird Demokratie so direkt gelebt wie in unseren Städten, Kommunen und Landkreisen. Die politischen Mandatsträger vor Ort, Ortschafts-, Gemeinde-, Stadt- und Kreisräte, Bürgermeister, Oberbürgermeister und Landräte tragen unmittelbare Verantwortung auch im finanziellen Bereich. Und sie tragen sie mit besonderer Weitsicht und mit Verstand. Wir wollen den Gemeinden, Städten und Landkreisen, den Menschen vor Ort dabei helfen, ihrer Verantwortung gerecht zu werden, indem wir ihnen den Freiraum schaffen, den sie benötigen. Wir werden keine neuen Aufgaben an sie übertragen, sondern die bisher ohne ausreichende Finanzierung auf die Städte verlagerten Aufgaben überprüfen und reduzieren. Wir werden dafür sorgen, dass sämtliche Bundesmittel, die für die Kommunen bestimmt sind, wirklich dort ankommen. Häufig ist den Kommunen zudem mehr geholfen, wenn sie statt einer großen Zahl an Förderprogrammen einfach eine gute Finanzausstattung zur eigenen freien Verfügung hätten. So schaffen wir Handlungsfreiheit und neues Vertrauen vor Ort. Das Land muss sich folglich als Schutzmacht seiner Kommunen verstehen.

Unsere Städte, Gemeinden und Landkreise verdienen Vertrauen, Freiräume und eine Finanzausstattung, die ihnen die nötige Luft zum Atmen lässt. Darauf setzen wir Freie Demokraten.

Wir werden:

- das Konnexitätsprinzip („Wer bestellt, bezahlt“) stärken und präzisieren, indem wir Schlupflöcher in der Landesverfassung und im Haushaltsrecht schließen.

- dort, wo das Land Gelder des Bundes stellvertretend für die Kommunen entgegennimmt (z.B. Regionalisierungsmittel für den Nahverkehr, KiTa- und Hortbetreuung, Bundesteilhabegesetz, Aufnahme von Flüchtlingen), für eine umgehende und vollständige Weitergabe der Finanzmittel sorgen und umfassend Transparenz darüber schaffen, welche Mittel das Land vom Bund für welchen Zweck erhalten und wohin es diese Mittel wann weitergeleitet hat.

- die Förderkulisse für Kommunen grundlegend reformieren und die Anzahl und Detailtiefe der Vorgaben, die Kommunen für den Empfang von Fördermitteln umsetzen und nachweisen müssen, deutlich reduzieren. Insbesondere für größere Kommunen wie Stadtkreise oder Große Kreisstädte sollten bisherige Förderprogramme nach Möglichkeit wegfallen. Die dadurch freiwerdenden Mittel des Landes sollten unmittelbar und in voller Höhe auf diese Kommunen umgelegt werden.

- es den Kommunen erleichtern, bestimmte vorgeschriebene Funktionen (z.B. Datenschutzbeauftragte) auch gemeinsam zu nutzen. Dadurch kann Geld eingespart und die Qualität der Aufgabenwahrnehmung verbessert werden.

Persönliche Freiheit und Demokratie sind nicht denkbar ohne solide Staatsfinanzen. Ein Staat, der sich finanziell übernimmt, wird früher oder später dazu gezwungen, seine Bürger mit höheren Steuern zu belasten. Er verursacht höhere Inflationsraten, also steigende Lebenshaltungskosten. Beides hat erhebliche Auswirkungen auf die Lebensgestaltung und damit auf die Freiheit eines jeden Einzelnen.

Klare, strenge Schuldenregeln und eine maßvolle Haushaltspolitik schützen daher gleichermaßen die Freiheit des Einzelnen und die Handlungsfähigkeit des Staates. Der heutige Länderfinanzausgleich bestraft erfolgreiche Landespolitik, indem er Unterschiede zwischen den Bundesländern immer weiter nivelliert. Nicht trotz, sondern auch wegen dieses Systems werden die Unterschiede in der Finanzkraft der Bundesländer nicht kleiner, sondern immer größer. Nötig sind transparente Finanzbeziehungen zwischen den Ländern, ein wettbewerblicher Reformföderalismus und perspektivisch nach baden-württembergischem Vorbild die Schaffung größerer, leistungsfähigerer Bundesländer oder die länderübergreifende Zusammenarbeit in einzelnen Fragen.

Wir werden:

- uns weiterhin für eine klar definierte, niedrige Obergrenze für die Neuverschuldung des Bundes und der Länder einsetzen, sowohl im Grundgesetz als auch in der Landesverfassung. Das Neuverschuldungsverbot in § 18 der Landeshaushaltsordnung wollen wir beibehalten.

- alle relevanten Staatsausgaben, insbesondere für Großprojekte, auf den Prüfstand stellen und Einsparungsmöglichkeiten aufzeigen.

- strikt darauf achten, dass Investitionsvorhaben des Landes und der Kommunen, die über das neue Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität (und damit über zusätzliche Schulden) finanziert werden, wirklich zusätzlich zu den schon geplanten Investitionsmaßnahmen umgesetzt werden. Es muss ausgeschlossen werden, dass damit sowieso geplante Vorhaben oder laufende Personal- und Betriebsausgaben finanziert werden.

- sicherstellen, dass das Land und die Kommunen finanzielle Vorsorge für das Auslaufen des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität Ende 2036 treffen; es muss vermieden werden, dass es ab 2037 eine „Abbruchkante“ bei den Investitionen von Land und Kommunen gibt.

- eine Neuverhandlung des Länderfinanzausgleichs mit dem Ziel einer geringeren Nivellierung anstreben. Führen diese Verhandlungen zu keinem Erfolg, sollte Baden-Württemberg gegen dieses ungerechte System vor dem Bundesverfassungsgericht klagen.

- Gespräche zwischen Bund und Ländern darüber anstoßen, welche politischen oder finanziellen Anreize möglich sind, um das Bundesgebiet in leistungsfähigere Einheiten zu gliedern.

Steuern sind notwendig, damit der Staat seine Aufgaben erfüllen kann. Gleichzeitig greift der Staat durch die Besteuerung seiner Bürger sehr weit in deren Eigentum und Freiheitsrechte ein. Steuern können darüber mitentscheiden, wie weit entfernt vom Arbeitsplatz Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihre Wohnung und damit ihren privaten Lebensmittelpunkt wählen. Steuern bestimmen mit, ob der Traum vom Leben in den eigenen vier Wänden Wirklichkeit wird oder ob ein Familienunternehmen mitsamt seinen Arbeitsplätzen an die nächste Generation übergehen kann. Von steuerlichen Regeln hängt es ab, ob und wie viel in Zukunftstechnologien investiert wird. Steuern sind daher ein Freiheitsthema und nicht lediglich staatliche Einnahmequelle.

Baden-Württemberg braucht grundlegende Reformen im steuerlichen Bereich. Grundstückseigentümer und indirekt auch Mieter sollten bei der Grundsteuer von Bürokratie und unfairen Belastungen befreit werden. Die Grunderwerbsteuer darf dem Erwerb einer eigenen Wohnung oder eines Häuschens nicht entgegenstehen.

Wir Freie Demokraten orientieren uns in der Steuerpolitik daran, den Menschen Raum zur Verwirklichung ihrer Wünsche und Vorhaben zu verschaffen.

Wir werden:

- den bürokratischen und intransparenten Sonderweg des Landes bei der Grundsteuer beenden und ein Flächenmodell ohne Nutzung des Bodenwerts einführen, wie es in anderen Bundesländern bereits praktiziert wird.

- die Möglichkeit eine Grundsteuer C einzuführen, wieder abschaffen.

- den Steuersatz der Grunderwerbsteuer wieder auf 3,5 Prozent absenken. Dabei wollen wir dafür sorgen, dass die Landkreise eine angemessene Kompensation für damit verbundene Einbußen erhalten.

- bei der Grunderwerbsteuer einen Kaufpreisanteil von 500.000 Euro steuerfrei stellen, um den Menschen, zum Beispiel jungen Familien, den Erwerb von Wohneigentum zu erleichtern.

- in Regierungsverantwortung dafür sorgen, dass Baden-Württemberg im Bundesrat sowohl eine Reform des Einkommensteuertarifs mit einer Entlastung mittlerer Einkommen als auch eine Unternehmenssteuerreform mit einer spürbaren Entlastung von Unternehmen unterstützt. Zudem muss die so genannte „Kalte Progression“, also die Erhöhung des persönlichen Steuersatzes durch steigende Preise und Einkommen, jedes Jahr vollständig ausgeglichen werden.

- uns im Bundesrat dafür einsetzen, dass die persönlichen Freibeträge für Familienangehörige bei der Erbschaftsteuer regelmäßig an die Preisentwicklung angeglichen und die Verschonungsregeln bei der Fortführung eines Betriebs und dem Erhalt von Arbeitsplätzen beibehalten werden.

Der Finanzplatz Baden-Württemberg ist so leistungsstark und vielfältig wie unsere Wirtschaft. Tausende Finanz- und Versicherungsberater leisten einen unverzichtbaren Beitrag für finanzielle Bildung und Aufklärung, für Altersvorsorge, Vermögensplanung und Absicherung. Volksbanken und Sparkassen sichern ein breites Angebot an Finanzierung und Beratung in der Fläche, gerade für den Mittelstand. Unser Land ist Sitz bedeutender Bausparkassen und Versicherungen. Die Landesbank Baden-Württemberg ist stark in der Region verankert und gleichzeitig an allen wichtigen Finanzplätzen der Welt vertreten, und die Börse Stuttgart ist die innovativste deutsche Regionalbörse und europaweit führend im Geschäft mit Kryptowährungen und digitalisierten Vermögenswerten.

Für uns Freie Demokraten ist klar: Eine starke Realwirtschaft braucht eine starke Finanzwirtschaft. Sie ermöglicht Investitionen in Zukunftstechnologien und neue Produkte. Wir wollen, dass die nächste Landesregierung eine Strategie zur Stärkung und Weiterentwicklung des Finanzplatzes entwickelt.

Wir werden:

- Finanzbildung als verbindlichen Teil des Bildungsplans in allen weiterführenden Schulen etablieren und diese objektiv und praxisnah vermitteln. Auch in den Volkshochschulen sollte die Vermittlung von Finanzwissen angeboten werden. Dafür werden wir die Aus- und Weiterbildung von Lehrkräften in Bezug auf Finanzbildung deutlich ausweiten und digitale Lernangebote und externe Partner in den Unterricht einbinden.

- eine Reform der privaten Altersvorsorge und der Bausparförderung unterstützen, in deren Rahmen Bürokratie reduziert und die Förderung in Form von Zulagen oder Steuerfreibeträgen erhöht wird; zudem sollte die Förderung künftig auch für ein Depot mit Fonds oder geeigneten Wertpapieren (Altersvorsorgedepot) gewährt werden.

- die Landesbank Baden-Württemberg in die Lage versetzen und dazu bewegen, auch Unternehmen aus dem Verteidigungssektor und die Nutzung von Übergangstechnologien auf dem Weg zur Klimaneutralität zu finanzieren.

- die Gründung und Ansiedelung von Start-Ups, insbesondere Unternehmen mit Technologie für den Finanzsektor („FinTechs“) aktiv fördern und die Stärken Baden-Württembergs in der Blockchain-Technologie, bei digitalisierten Vermögenswerten und Künstlicher Intelligenz ausbauen.

- das „Gesetz für nachhaltige Finanzanlagen in Baden-Württemberg“ abschaffen, weil wir die Rolle des Landes nicht in der politischen Steuerung des Kapitalmarkts sehen.