Sofortprogramm für unsere Kommunen

Beschluss des Landeshauptausschusses der FDP Baden-Württemberg, 9.7.2022, Bad Mergentheim


Sofortprogramm für unsere Kommunen


Die weltweiten Folgen der Corona-Krise zeigen sich auch in den kommunalen Haushalten unserer Städte und Gemeinden. Dies stellt die Kommunen aktuell und in den kommenden Jahren vor finanzielle und strukturelle Herausforderungen. Zudem haben die Pflichtaufgaben (z.B. Investitionen in Kitas und Schulen) in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen, mit der Folge, dass viele freiwillige Leistungen (z.B. Unterstützung der Vereine) zurückgefahren wurden. Durch die aktuell hohen Preise im Bausektor investieren die Kommunen zurückhaltender. Bei vielen kommunalen Investitionen gibt es zu viele untaugliche Förderprogramme, die beispielsweise anteilig den Neubau einer Schule fördern, die Kommunen jedoch vollständig die sehr hohen Folgekosten zu tragen haben. Auch dies führt zu einer hohen finanziellen Belastung der Kommunen bei und schränkt deren Handlungsspielraum ein. Um der aktuellen Entwicklung entgegenzuwirken schlagen wir folgende Maßnahmen, befristet bis zum 31.12.2025, vor:

  1. Die Landesregierung zahlt dauerhaft eine Milliarde mehr in den kommunalen Finanzausgleich ein, z.B. durch eine Absenkung des Vorwegabzugs oder höhere Zuweisung. Eine mögliche Gegenfinanzierung erfolgt über die Reduzierung bürokratischer Förderprogramme.
  2. Gemeinden in vereinbarten Verwaltungsgemeinschaften können nach dem Finanzausgleichsgesetz bei den Kopfbeträgen der Bedarfsmesszahlen A und B, die Einwohnerzahlen und Flächen der Verwaltungsgemeinschaft, geltend machen. Allgemeine Zusammenschlüsse von Kommunen zur Nutzung von Synergien und Kostenreduzierung z.B. im Bereich Naturschutz, Mobilität oder Digitalisierung werden effizienter gefördert und Planungsverfahren beschleunigt.
  3. Um schnellere kommunale Vergabeverfahren und eine Stärkung der der lokalen Wirtschaft zu ermöglichen soll die bis zum 31.12.2021 befristete Verwaltungsvorschrift zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge bis zum 31.12.2025 verlängert werden.
  4. Um den Fachkräftemangel z.B. bei den kommunalen Architekten, Ingenieuren, Erziehern oder Fachangestellten für Bäderbetriebe zu reduzieren und die Wettbewerbsfähigkeit der kommunalen Arbeitgeber zu erhöhen, werden bei diesen Berufen mit akutem Personalmangel, bei entsprechenden fachlichen Voraussetzungen, eine übertarifliche Bezahlung ermöglicht.
  5. Die Programme zur Förderung von Vereinen oder ehrenamtlichen Engagement werden von den entsprechenden Ministerien an die jeweils zuständigen Landratsämter und Regierungspräsidien delegiert.