Beste Ausbildung für die Hüter des Rechtsstaats von morgen

Wir Freie Demokraten setzen uns für eine zeitgemäße Reform des Studiums der Rechtswissenschaften ein. Dabei gilt es aus den bewährten Grundpfeilern und dem Reformpotential eine gefestigte, in sich schlüssige Struktur zu schaffen. Ausgangspunkt dieser Überlegungen ist und bleibt der derzeitig bestehende und international angesehene zweistufige Aufbau, welcher mit dem zweiten Staatsexamen abschließt. Dieses Modell kann aber noch weiter verbessert werden, wie etwa die Arbeit der Fachschaften und viele Reformdiskussionen zeigen. Konkret fordern wir:

Legal Tech und Digitalisierung: Wir fordern, dass die Fortschritte der Digitalisierung, im Besonderen Legal Tech, Bestandteil des Studiums werden. Die Zukunft der Juristen und Juristinnen wird maßgeblich vom Nutzen der Technik abhängen, sodass hierfür frühzeitig sensibilisiert werden sollte.

E-Examen: Das Schreiben der Examensklausuren sollte mittels Computern statt handschriftlich erfolgen. In der praktischen Umsetzung kann die entsprechende Technik problemlos angemietet werden. Im baden-württembergischen Rechtspflegerexamen wird dies seit mehreren Jahren so gehandhabt.

Integrierter Bachelor: Wir fordern die Einführung eines integrierten Bachelor of Law (LL.B.), der auf Antrag nach Abschluss des Grund- und Hauptstudiums im Examensstudiengang verliehen wird. Im Fall des Nichtbestehens des Examens haben die Studenten noch die Chance, auf diesen LL.B. aufbauend ihre weitere Ausbildung zu gestalten. Dadurch wird dem Allesoder-Nichts-Prinzip in den Examensklausuren Einhalt geboten und der „Bestehensdruck“ zumindest relativ gesenkt. Außerdem werden dem Arbeitsmarkt für Rechtsdienstleistungen, die keine Befähigung zum Richteramt (d.h. ein bestandenes Staatsexamen) voraussetzen, Potentiale erhalten und so dem künftigen Fachkräftemangel entgegengewirkt. Der zusätzliche integrierte Bachelor ändert nichts daran, dass das Staatsexamen weiter einziger zum Richteramt befähigender Abschluss bleibt.

Abschichten: Die JAPrO sollte dahingehend geändert werden, dass ein sog. Abschichten der schriftlichen Prüfungen im ersten Examen möglich ist, wie dies in NRW der Fall war und im „Mannheimer Modell“ in BaWü bereits ermöglicht wurde. Dabei sollten die Examenskandidaten optional beispielsweise je drei Klausuren auf zwei Kampagnen verteilt schreiben können (etwa: dreimal Zivilrecht im Herbst, die übrigen drei Klausuren im Frühjahr). Die mündliche Prüfung findet am Ende unverändert statt. Dadurch bliebe auch die Gesamtzahl der geschriebenen Klausuren/erforderlichen Korrekturen gleich. Mit der Möglichkeit, das Examen abzuschichten, können Studenten, die sich dazu entscheiden, die große Menge an Pflichtfachstoff gezielter und vertiefter lernen. Außerdem wird der psychische Druck gesenkt.

Praktika in der Vorlesungszeit ermöglichen: Die Pflichtpraktika sollten auch in der Vorlesungszeit möglich sein (bisherige Regelung in § 5a III DRiG nur in vorlesungsfreier Zeit, was gerade bei Verschiebung der Semestertermine wegen Corona zu großen Friktionen geführt hat). Dies erhöht die Flexibilität der Handhabung von Praktika insbesondere für Studenten in der Examensvorbereitung, die oft keinerlei Vorlesung mehr besuchen; auch entsteht kein „Stau“ der Praktika in den Monaten März bis April und August bis Oktober.