Arbeitsfähigkeit des Landtags sicherstellen – Aufblähung des Landtags verhindern

Die FDP Baden-Württemberg macht sich die Forderung der FDP/DVP-Landtagsfraktion zu eigen, die Wahlkreise und damit einhergehend die Direktmandate für die Wahlen zum Landtag von Baden-Württemberg nach dem Muster der baden-württembergischen Bundestagswahlkreise unter Beibehaltung der 120 Abgeordnete betragenden Sollgröße des Landtags auf 38 festzulegen, um das Risiko einer Aufblähung des Landtags zu minimieren.

Für den Fall einer Ablehnung des sich aktuell in der Beratungsfolge des Landtags befindlichen Gesetzentwurfs der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg wird der Landesvorstand der FDP Baden-Württemberg beauftragt, ein Volksbegehren zur direktdemokratischen Durchsetzung dieses Vorschlags vorzubereiten, das dasselbe Ziel verfolgt und dieses unmittelbar nach der dritten Beratung im Landtag zu beginnen, sollte der Vorschlag der FDP/DVP-Fraktion keine Mehrheit im Landtag finden.

Das Zweistimmen-Wahlrecht wird beibehalten.